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Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ST Energieprojekte GmbH, Friedhofstraße 1, 63796 Kahl am Main, nachfolgend ST Energieprojekte GmbH genannt.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der ST Energieprojekte GmbH und ihren Auftraggebern. Einbezogen in den Anwendungsbereich sind alle das Vertragsverhältnis betreffende Geschäfte.

§ 2 Auftragserteilung
(1) Mit der Auftragserteilung durch den Auftraggeber wird vorbehaltlich der Annahme und Auftragsbestätigung durch die ST Energieprojekte GmbH ein verbindlicher und wirksamer Werkvertrag zwischen beiden Parteien geschlossen.
(2) Nimmt die ST Energieprojekte GmbH eine Bestellung des Auftraggebers nicht innerhalb von 21 Kalendertagen durch Versenden einer Auftragsbestätigung an (Zugang maßgebend), ist der Auftraggeber an seine Bestellung nicht mehr gebunden.

(3) Die Vertragsunterlagen sind schriftlich auszufertigen. Das eingesetzte Verkaufspersonal (Handelsvertreter oder eigene Außendienst-mitarbeiter) des Auftragnehmers ist nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden mit dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen.

(4) In der Auftragsbestätigung sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Termin für Lieferung und Leistung anzugeben.

(5) Der Auftraggeber erhält eine Ausführung des Werkvertrags.

(6) Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zur Erfüllung des zugrundeliegenden Werkvertrags zu erteilen.

§ 3 Voraussetzung zur Vertragserfüllung

(1) Die ST Energieprojekte GmbH wird nach Vertragsabschluss den zuständigen Netzbetreiber anfragen, ob die Photovoltaikanlage gemäß Anlagenkonfiguration an das Netz angeschlossen werden kann. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte des Netzbetreibers sowie für später geltend gemachte Ansprüche übernimmt die ST Energieprojekte GmbH keine Haftung.

(2) Die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen/Anzeigen für den Vertragsgegenstand bei der zuständigen Behörde

z.B. aufgrund Errichtung eines Gerüsts auf öffentlichen Wegen oder aufgrund besonderer Vorgaben hinsichtlich Denkmal- oder Ensembleschutzes, die Statik des Baukörpers sowie erforderliche Erdarbeiten für die Kabelverlegung sind kein Vertragsbestandteil, sondern unterliegen dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

(3) Der Zustand der Hauselektrik muss in einem Zustand sein, der die Elektroinstallation der Photovoltaikanlage technisch nach den Normen der VDE und zwingend den technischen Anschlussbedingungen (kurz: TAB) des zuständigen Netzbetreibers realisierbar macht. Es wird der vorhandene Zählerschrank genutzt. Sollte ein zusätzlicher Zählerschrank oder eine Unterverteilung aufgrund Nichterfüllung der TAB notwendig sein, so sind die Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

(4) Die Photovoltaikanlage muss zwingend an den vorhandenen Potentialausgleich eingebunden werden. Sollte ein neuer Potentialausgleich aufgrund Nichterfüllung der TAB notwendig sein, so sind die Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

§ 4 Preise

(1) Es gelten die in den Vertragsunterlagen vereinbarten Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.

(2) Die ST Energieprojekte GmbH bindet sich an die im Angebot ausgewiesenen Preise bis 14 Tage nach Angebotsdatum.

(3) Ändern sich nach Auftragsbestätigung durch die ST Energieprojekte GmbH auf Wunsch des Auftraggebers die vereinbarte Modulanzahl respektive Wechselrichtertyp und/oder die Kapazität des Energiespeichers, so ist der ursprünglich vereinbarte Preis entsprechend der Änderung gemäß der zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Preisliste herabzusetzen bzw. zu erhöhen.

§ 5 Lieferung

(1) Die Lieferung und Leistung haben nach den Angaben im Werkvertrag zu erfolgen.
(2) Ist eine bestimmte Zeit für die Lieferung und Leistung nicht ausdrücklich vereinbart, erfolgt diese innerhalb eines üblichen Zeitraumen von vier bis 16 Wochen nach Beginn der Lieferzeit.
(3) Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum des Eingangs der vereinbarten 1. Teilzahlung gemäß nachfolgenden Zahlungsbedingungen unter § 6 und nicht bevor der Kunde alle ihm obliegenden Voraussetzungen für die Durchführung des Werkvertrags erfüllt hat. Hierzu zählen beispielsweise die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen/Anzeigen für den Vertragsgegenstand bei der zuständigen Behörde aufgrund Errichtung eines Gerüsts auf öffentlichen Wegen oder aufgrund besonderer Vorgaben hinsichtlich Denkmal- oder Ensembleschutzes, die ausdrücklich nicht im Zuständigkeitsbereich der ST Energieprojekte GmbH liegen.

(4) Sollte die ST Energieprojekte GmbH den vertraglichen Termin zur Lieferung und Leistung nicht einhalten, so hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Nachfrist darf 14 Kalendertage nicht unterschreiten. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen.

(5) Kann die Lieferung und Leistung gemäß den vertraglichen Vorgaben infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden der ST Energieprojekte GmbH nicht eingehalten werden, besteht aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung der ST Energieprojekte GmbH zum Schadensersatz. Die ST Energieprojekte GmbH ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerung unverzüglich zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

(6) Die ST Energieprojekte GmbH schuldet dem Auftraggeber eine Photovoltaikanlage mit Angabe der Gesamtleistung in kWp. Die Anzahl der Module ist nicht relevant. Für die Anzahl der montierten Module zu einer höheren Gesamtleistung, so erfolgt diese Mehrleistung für den Auftraggeber unentgeltlich und ist als vertragsgemäß hinzunehmen.

§ 6 (Teil-)Abnahme und Fertigstellung

(1) Die (Teil-)Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt nach Abschluss einer (Teil-)Leistung beim Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem DC-Abnahmeprotokoll die vollständige und mängelfreie Erbringung der Teilleistung.

(3) Der Werkvertrag ist durch die ST Energieprojekte GmbH vollständig erfüllt mit mängelfreier Lieferung und Herstellung einer betriebsbereiten Photovoltaikanlage (exkl. Zählerwechsel und Netzanschluss durch den Netzbetreiber).

(4) Die Photovoltaikanlage ist betriebsbereit mit schriftlicher Fertigstellungsanzeige der AC-Montage im AC-Abnahmeprotokoll durch die ST Energieprojekte GmbH und den Auftraggeber.

§ 7 Zahlung

(1) Die ST Energieprojekte GmbH ist berechtigt, zu jeder Zeit und Höhe Abschlagsrechnungen für jede erbrachte Lieferung und Leistung zu stellen. Zahlbar in voller Höhe innerhalb 7 Tagen nach Zugang.

(2) 1. Teilrechnung: 25% vom Auftragswert nach Auftragsbestätigung und
positiver Bonitätsprüfung. Zahlbar in voller Höhe innerhalb 7 Tagen nach Zugang.

(3) 2. Teilrechnung: 60% vom Auftragswert nach Abschluss der DC-Montage gemäß DC-Abnahmeprotokoll. Zahlbar in voller Höhe innerhalb 7 Tagen nach Zugang. Voraussetzung für die Erbringung der Lieferung und Leistung ist die Begleichung offener Abschlags- bzw. Teilzahlungen, die in Abzug zu bringen sind.

(4) Schlussrechnung: 15% vom Auftragswert nach Abschluss der Elektroinstallation (AC-Montage) gemäß AC-Abnahmeprotokoll. Zahlbar in voller Höhe innerhalb 7 Tagen nach Zugang. Das beinhaltet nicht die Fremdleistung vom Netzbetreiber wie bspw. Zählerwechsel oder Änderungen am Hausanschluss. Voraussetzung für die Erbringung der Lieferung und Leistung ist die Begleichung offener Abschlags- bzw. Teilzahlungen, die in Abzug zu bringen sind.

(5) Bei negativer Bonitätsprüfung: 80% vom Auftragswert nach Auftragsbestätigung. Zahlbar in voller Höhe innerhalb 7 Tagen nach Zugang. Die Teilrechnung dient als Vorauszahlung auf alle anstehenden Lieferungen und Leistungen bis zum Abschluss der DC-Montage.

§ 8 Sachmangel
(1) Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand allerdings trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

(2) Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit die ST Energieprojekte GmbH aufgrund Gesetzes zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

(3) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber bei der ST Energieprojekte GmbH schriftlich geltend zu machen.

(4) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten/ersetzten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum der ST Energieprojekte GmbH.

(5) § 7 Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz. Für diese Ansprüche gilt § 8 Haftung.

§ 9 Haftung

(1) Die ST Energieprojekte GmbH haftet, vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze des § 8, nur, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der ST Energieprojekte GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die ST Energieprojekte GmbH haftet auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf), allerdings bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.

(2) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht
a) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
b) wenn und soweit die ST Energieprojekte GmbH eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(4) Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt.

(5) Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt folgendes:

Die Haftungsbegrenzung nach vorstehenden Absätzen (1) bis (4) gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der ST Energieprojekte GmbH, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossenen Versicherung abgedeckt ist.
(6) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der ST Energieprojekte GmbH für von diesen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Für von diesen – mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten – durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für die ST Energieprojekte GmbH geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.

(7) Der oder die Stromzähler werden vom zuständigen Netzbetreiber gestellt. Die ST Energieprojekte GmbH übernimmt keine Haftung für Verzögerungen bei der Terminvergabe zur Zählermontage durch den Netzbetreiber.

(8) Die ST Energieprojekte GmbH weist darauf hin, dass es für die Errichtung und/oder den Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Energiespeicher Förderungen auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene für den Auftraggeber geben kann. Das Angebot umfasst explizit keine Beantragung solcher geförderten Mittel, weswegen die ST Energieprojekte GmbH auch keine
Haftung für nicht beantragte Fördermittel übernimmt.

(9) Verschattung und Verschmutzung der Solarmodule können einen negativen Einfluss auf die Stromproduktion haben und Erträge mindern. Das Risiko trägt allein der Anlagenbetreiber.

§ 10 Rücktritt
(1) Die Lieferung und Leistung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung ohne Verschulden der ST Energieprojekte GmbH. Fürden Fall, dass der Hersteller des Vertragsgegenstandes diesen ohne Verschulden der ST Energieprojekte GmbH nicht so rechtzeitig liefert, dass diese die zwischen ihr und dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung und
Leistung einhalten kann, können sowohl der Auftraggeber wie auch die ST Energieprojekte GmbH unter wechselseitigem Ausschluss aller Ansprüche vom Vertrag zurücktreten, sofern die Lieferzeit absehbar mehr als neun Monate nach Auftragsbestätigung überschritten wird. Hiervon unabhängig können Auftraggeber und die ST Energieprojekte GmbH unter Aufrechterhaltung des Vertrages die Lieferzeit abweichend vereinbaren.

(2) Die ST Energieprojekte GmbH teilt dem Auftraggeber unverzüglich mit, wenn eine Selbstbelieferung nicht oder nicht rechtzeitig stattfindet.

(3) Eventuell erbrachte Zahlungen des Auftraggebers werden nach der Erklärung des Rücktritts unverzüglich erstattet.

§ 11 Kündigung/pauschaler Vergütungsanspruch

(1) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag nach § 649 BGB oder tritt der Auftraggeber mit Einverständnis der ST Energieprojekte GmbH aus nicht von diesen zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, bevor die ST Energieprojekte GmbH mit der Lieferung und Montage begonnen hat, so ist die ST Energieprojekte GmbH berechtigt, eine pauschale Vergütung in Höhe von 20 % des Nettoauftragswerts zu verlangen. Dem Auftraggeber
ist es gestattet nachzuweisen, dass für die vertragsgemäßen Leistungen und Aufwendungen die ST Energieprojekte GmbH eine wesentlich niedrigere Vergütung als die vorstehende 20%ige Pauschale gerechtfertigt ist.

(2) ST Energieprojekte GmbH ist abweichend von vorstehendem Absatz (1)

berechtigt, anstelle der Pauschale den tatsächlichen Vergütungsan-
spruch nach § 649 BGB zu verlangen.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte und/oder montierte Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der ST Energieprojekte GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat der ST Energieprojekte GmbH unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware sowie von Beschädigungen und/oder der Vernichtung der Ware zu unterrichten.

§ 13 Sonstiges
(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der ST Energieprojekte GmbH.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der Geschäftssitz der ST Energieprojekte GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

(3) Alle Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der BundesrepublikDeutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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